Zwei Unfallfluchten dank aufmerksamer Zeugen geklärt
Senner Str. - 21.03.2017Schloß Holte-Stukenbrock (CK) - Zwei
aufmerksamen Zeugen, die sich die Kennzeichen der Unfallverursacher
notiert hatten, ist es zu verdanken, dass zwei Unfallfluchten schnell
geklärt werden konnten.
Am Samstagmittag (18.03., 12.45 Uhr) beobachtete ein 64-jähriger
Mann einen bis dahin unbekannten Autofahrer, der beim Ausparken ein
anderes Auto beschädigt hatte. Der Fahrer stieg daraufhin noch aus
seinem Audi A 3 aus, besah sich den Schaden und flüchtete dann vom
Unfallort. Der Zeuge hatte sich jedoch das Kennzeichen gemerkt und
konnte eine gute Beschreibung des Unfallfahrers angeben. Ein
22-jähriger Schloß Holte-Stukenbrocker konnte so schnell ermittelt
werden.
Am frühen Montagmorgen (20.03., 06.50 Uhr) war ein Autofahrer mit
seinem Volvo auf dem Lippstädter Weg in Fahrtrichtung
Senner Straße
unterwegs. In Höhe der Hausnummer 76 kam er nach rechts von der
Fahrbahn ab und stieß hier gegen einen Poller sowie eine Mülltonne.
Daraufhin hielt der Mann auch an und informierte eine Anwohnerin über
den Unfall. Allerdings setze er sich danach in sein Auto und fuhr
weiter, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder seinen Pflichten
als Unfallverursacher nachzukommen.
Auch in diesem Fall notierte sich die Anwohnerin das Kennzeichen,
so dass eine Ermittlung des Fahrers möglich war.
In beiden Fällen wurde ein Strafverfahren wegen Unfallflucht
eingeleitet.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden.
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der
Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht,
wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe
hinterlassen wird. Jedes Verlassen der Unfallstelle, ohne sich um die
Folgen zu kümmern, wird wie eine Unfallflucht behandelt.
Mindestens genauso schlimm wie ein drohendes Strafverfahren wiegt
für viele Verkehrsteilnehmer auch der drohende Verlust des
Führerscheins!
Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen,
wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder
mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann
beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen
werden.
Oft wird in solchen Fällen von den Geschädigten eine Anzeige bei
der Polizei erstattet, für die nun die polizeiliche Ermittlungsarbeit
beginnt.
Häufig ist die Polizei natürlich auch auf die Mithilfe von
aufmerksamen Zeugen angewiesen. Wie hier in diesen Fällen verläuft
das oft erfolgreich:
Die Aufklärungsquote lag 2016 bei 41,77 Prozent. Bei den
Unfallfluchten mit verletzten Personen liegt die Aufklärungsquote
sogar bei 56,1 Prozent.
Deshalb kann nur gelten:
Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!
Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am
Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges
notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten
Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy
benachrichtigt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
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